Allgemeine Bedingungen zur Software-Nutzung durch den Anwender

Für alle Standard-Applikationen der Firma INDUSTRONIC® Industrie-Electronic GmbH & Co. KG

1. Software

a. Software im Sinne dieses Vertrages sind alle eigenen Programme von INDUSTRONIC®, die dazugehörigen Dokumentationen und programmspezifischen Dateien.

2. Gegenstand des Vertrages, entgegenstehende Bedingungen

a. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung des Nutzungsrechtes für die von INDUSTRONIC® vertriebene Software an den Anwender.

b. INDUSTRONIC® richtet sich mit ihrem Angebot ausdrücklich nur an Unternehmen und nicht an Verbraucher. INDUSTRONIC® überlässt das Nutzungsrecht an der Software ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Vertragsbedingungen des Anwenders gelten nicht, auch wenn INDUSTRONIC® diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Durch die Installation, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software erklärt sich der Anwender mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden.

3. Urheberrecht, Umfang des Nutzungsrechts

a. Die von INDUSTRONIC® gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt, der Anwender erkennt insoweit an, dass es sich bei der Software um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69 a UrhG handelt und dass INDUSTRONIC® Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist. Alle Rechte an der Software sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich INDUSTRONIC® zu.

b. Der Anwender ist berechtigt, die in der jeweiligen Produktdokumentation spezifizierte Software zeitlich unbegrenzt im Sinne von § 31 Urheberrechtsgesetz in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesem Vertrag und in der Dokumentation beschrieben zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung darf der Anwender die Software installieren und auf der von ihm genutzten Hardware laden. Das (einfache, nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte) Nutzungsrecht kann der Anwender nur insgesamt auf einen Dritten übertragen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebene Software-Dateien einschließlich der Sicherungskopie unverzüglich unbrauchbar zu machen.

c. Soweit dies für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software im Rahmen seines Betriebes erforderlich ist, darf der Anwender Kopien von ihr anfertigen. Die Höchstzahl der zulässigen Kopien richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen bzw. dem gewählten Produkt. Jede weitergehende Kopie oder Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch INDUSTRONIC®. Davon ausgenommen ist das Recht des Anwenders, eine Sicherungskopie zu erstellen.

d. Die Software darf (unbeschadet des Rechts zur vollständigen Übertragung) nicht an Dritte weitergegeben werden; ebenso bedarf eine Nutzung zugunsten Dritter der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch INDUSTRONIC®.

e. Bei Verstoß gegen den hier beschriebenen Nutzungsumfang hat INDUSTRONIC® Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens.

4. Beschränkungen

a. Dem Anwender ist es untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der INDUSTRONIC® die Software abzuändern, zu übersetzen oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

b. Verschenken, Vermieten, Verleasen und Verleih der Software sind dem Verwender ausdrücklich untersagt.

5. Haftung

a. Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Anwenders (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Software und die dazugehörige Dokumentation werden wie angegeben zur Verfügung gestellt, ohne jede Gewährleistung oder Bedingungen jeglicher Art, sei sie ausdrücklich oder konkludent, ohne jede, auch konkludente Gewährleistung und Bedingung im Hinblick auf Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter. Soweit gesetzlich zulässig, sind INDUSTRONIC® oder deren Lieferanten nicht haftbar für irgendwelche Folge-, zufälligen, direkten, indirekten, speziellen, strafrechtlichen oder anderen Schäden, welcher Art auch immer (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für entgangenen Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder andere Vermögensschäden), die aus diesem Nutzungsrecht oder der Verwendung der Software oder der Tatsache, dass sie nicht verwendet werden kann, resultieren, selbst wenn INDUSTRONIC® auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

b. Vorstehendes gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Anwenders ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

c. Die gesamte Haftung von INDUSTRONIC® ist beschränkt auf den höheren der beiden Beträge für den tatsächlich für die Software gezahlten Preis oder 1.000,- €. Die Vereinbarung dieser Haftungshöchstgrenze ist für INDUSTRONIC® Grundvoraussetzung für den Abschluss dieses Vertrages. Dies gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzliche zwingende Haftung, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, nicht ein.

d. Der Anwender ist verpflichtet, in angemessenen Abständen, Sicherungskopien seiner sämtlichen Daten anzufertigen. Eine Verletzung dieser Pflicht gilt als erhebliches Mitverschulden.

e. Soweit dem Anwender nach dieser Ziffer Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese in 12 Monaten. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

6. Eigentum und Urheberrechte

a. INDUSTRONIC® bleibt Inhaber aller Rechte an den zur Nutzung überlassenen Programmen, soweit die Rechte hieran nicht ausdrücklich an den Anwender übertragen oder gewährt werden.

7. Schlussbestimmungen

a. Dieser Vertrag gibt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien vollständig wieder. Sofern der Anwender die Software und damit im Zusammenhang stehende Leistungen unmittelbar von INDUSTRONIC® erwirbt, gelten insoweit ergänzend die Allgemeinen Lieferbedingungen der INDUSTRONIC® für Erzeugnisse und Leistungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung geltenden Fassung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

b. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine oder mehrere unwirksame Bestimmungen sind durch eine oder mehrere wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der einen oder mehreren unwirksamen am nächsten kommen.

c. Durch den vorliegenden Vertrag werden alle eventuell vorausgegangenen, andersgearteten Vereinbarungen über den Gegenstand dieses Vertrages, gleich in welcher Form getroffen, aufgehoben.

d. Erfüllungsort für die Leistung von INDUSTRONIC® ist der Auslieferungsort, für Zahlungen des Käufers/Anwenders ist der Erfüllungsort Wertheim am Main. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zugelassen, Wertheim am Main vereinbart. INDUSTRONIC® ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers oder Anwenders zu klagen.